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Rationalität
Um zu rationalen Entscheidungen zu gelangen, sind an wertende und faktische Entscheidungsprämissen gewisse Anforderungen zu richten. Ziele sind demnach in inhaltlichem Sinn rational, wenn sie einer bestimmen, für »vernünftig« erklärten Zielsystematik entstammen. Von einer formalen R. wird etwa dann gesprochen, wenn vorgegebene Ziele mit einem geringstmöglichen Mitteleinsatz realisiert werden (ökonomisches Prinzip). Auf die Qualität der faktischen Entscheidungsprämissen zielt die Unterscheidung in objektive und subjektive R. ab. Die objektive R. soll zum Ausdruck bringen, daß empirische Sachverhalte objektiv zutreffend sind. Im anderen Falle entscheidet das Individuum nur in subjektiv rationaler Weise.
Im Rahmen der deskriptiven Entscheidungstheorie (Entscheidungstheorie) spricht man häufig von einer beschränkten R. Das menschliche und organisatorische Informa-tionswahrnehmungs und -verarbei-tungssystem ist der Art beschränkt, daß es nicht in der Lage ist, den »heroischen« Annahmen zu entsprechen, die sich etwa in der formalen und objektiven R. zeigen.
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