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Rücktrittsrecht
Gestaltungsrecht, das auf die Rückgängigmachung des
Vertrag
s gerichtet ist (
Vertragsrecht
).
Rechtsgrundlage
ist das
Schuldrecht
als
Bestandteil
des
Bürgerlichen Gesetzbuch
es. Das Rücktrittsrecht entsteht durch
Gesetz
oder
Rechtsgeschäft
.
Gesetzlich
e Rücktrittsrechte sind
z
.
B
. bei
Vertragspflichtverletzung
en oder im
Mängelgewährleistungsrecht
vorgesehen. Rechtsgeschäftliche Rücktrittsrechte können in jedem
Vertrag
vereinbart werden, wobei die
Vertragspartei
en nach dem
Grundsatz
der
Vertragsfreiheit
die Umstände festlegen, bei deren Eintritt sie vom
Vertrag
zurücktreten wollen. Bei Dauerschuldverhältnissen (
Miete
,
Pacht
,
Leasing
etc.) tritt an die
Stelle
des Rücktrittsrechts ein
Kündigungsrecht
.
Mängel
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