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Rücktrittsrecht

Gestaltungsrecht, das auf die Rückgängigmachung des Vertrags gerichtet ist (Vertragsrecht). Rechtsgrundlage ist das Schuldrecht als Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Rücktrittsrecht entsteht durch Gesetz oder Rechtsgeschäft. Gesetzliche Rücktrittsrechte sind z. B. bei Vertragspflichtverletzungen oder im Mängelgewährleistungsrecht vorgesehen. Rechtsgeschäftliche Rücktrittsrechte können in jedem Vertrag vereinbart werden, wobei die Vertragsparteien nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit die Umstände festlegen, bei deren Eintritt sie vom Vertrag zurücktreten wollen. Bei Dauerschuldverhältnissen (Miete, Pacht, Leasing etc.) tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts ein Kündigungsrecht.

Mängel

 

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