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Schuldbuch
Buch, in dem
Forderungen
gegen den Staat beurkundet werden, für die keine effektiven
Schuldverschreibungen
existieren; wird für den Bund von der
Bundesschuldenverwaltung
in Bad Homburg v. d. H. geführt.
Es gibt ein
Bundesschuldbuch
, das von der
Bundesschuldenverwaltung
in Bad Homburg v. d.H. geführt wird, Landesschuldbücher und Bundesbahnschuldbuch. Dienen der
Eintragung
(
Beurkundung
) von
Schuldbuchforderungen
gegen die betr.
öffentlich
en
Körperschaft
en.
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