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Sonder Abschreibungen

S. sind in der » Steuerbilanz aufgrund von außerfiskalischen Zielendienenden steuerlichen Sondervorschriften zulässige Abschreibungen, die neben die planmäßige Absetzungfür Abnutzung (AfA) treten. Sie dienen nicht, wie z. B. außerplanmäßigeAbschreibungen in der Handels und Steuerbilanz, der Erfassung außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Wertminderungen, sondern der Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage (Gewinn) mitdem Ziel, Gewinne und darauf entfallende Steuerzahlungen auf spätere Perioden zu verschieben. Durch diesezinslose Steuerst und ung stellen S. erstens eine Liquiditätshilfe dar, die beigegebener Abschreibungssumme umso größer ist, je höher der Steuersatzdes Steuerpflichtigen ist. Sie erhöhenzweitens die Rentabilität des abgeschriebenen Investitionsobjekts, weildie gestundeten Steuerbeträge solangezinstragend eingesetzt werden können, bis sie in späteren Perioden infolge der nun geringeren Periodenabschreibungen für Steuermehrzahlungen aufgebracht werden. Der Zinsvorteil ist um so größer, je länger dieNutzungsdauer des Investitionsobjekts ist.

 

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