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Sozialarbeit

S. bezeichnet organisierte, von Sozialarbeitern durchgeführte persönliche Betreuung von Personen, die aufgrund ihrer sozialen Stellung, ihres seelischen oder körperlichen Befindens dieser Betreuung bedürfen (z. B. schwerbehinderte, ausländische oder von akuten Problemen betroffene Personen). Grund legendes Ziel aller Maßnahmen der S. ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
In Großbetrieben ist in der Regel ein Sozialdienst im Stellenplan ausgewiesen und mit Sozialarbeitern besetzt. Deren Verhandlungspartner sind Vertreter der Arbeitgeberseite, gegenüber denen die soziale Probleme eines Mitarbeiters vertreten, oder der Betriebsrat, dem die soziale oder psychologische Bedingtheit von Krankheit vermittelt werden soll, damit dieser aufgrund seines Vertretungsrechts die Interessen eines Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber wahren kann. Sozialarbeit im Betrieb besteht häufig darin, Mitarbeitern bei Formalitäten und Anträgen für sozialpolitische Leistungen (z. B. Beihilfe-, Wohngeld-, Rentenanträge) zu helfen, wodurch teilweise schwerwiegende soziale oder psychologische Problem
e aufgedeckt werden. Zunehmende Bedeutung kommt der S. angesichts der steigenden Alkoholismusrate und Medikamentensucht zu. Außer bei der praktischen Einzelhilfe wird der betriebliche Sozialdienst bei Aufbau, Inanspruchnahme, Modifikation und Ausbau institutionalisierter Lösungsangebote für gehäuft auftretende sozial-materielle und psy-cho-soziale Probleme tätig. Bei diesen institutionalisierten Lösungsangeboten handelt es sich z. B. um materielle Leistungen (z. B. Personaldarlehen, Baudarlehen, Betriebsrenten);
soziale Werkseinrichtungen (z. B. Kantine, Cafeteria, Einkaufsladen, Kindergarten, Werkbusverkehr);
Beratung und Hilfe durch Fachkräfte (z. B. Betriebsarzt, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, klinischer Betriebspsychologe).

 

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