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Speditionsbetrieb

Ein S. ist ein Verkehrsbetrieb mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Abwicklung von Güterbeförderungen für andere Betriebe. Mit der Ausführung dabei erforderlicher Transport-, Lagerungs und Umschlagstätigkeiten kann er fremde Verkehrsbetriebe beauftragen und sich selbst auf die reine Speditionstätigkeit als Organisator und Koordinator mit den damit verbundenen Dokumentations und Abrechnungsarbeiten beschränken. Die Mehrzahl der S. führt jedoch auch weitere Verkehrsleistungen aus. S. spielen im Güterverkehr die zentrale Rolle bei der Abstimmung von Beförderungswünschen und -möglichkeiten durch die zweckgerechte Auswahl geeigneter Verkehrsmittel, -wege und -methoden unter Beachtung der Risiken und Kosten sowie der Fülle nationaler und internationaler Regelungen des Verkehrs (Verkehrshoheit). In der BR Deutschland ist die Speditionstätigkeit Grundsätzlich in den §§ 407 ff. HGB geregelt. Als allgemeine Geschäftsbedingungen der S. gelten in der Regel die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).

 

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