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Staatsbürgschaft
(
öffentliche Bürgschaft
)
Bürgschaft
(
Aval
) von
Bund
, Ländern und
Gemeinden
an förderungswürdige Klein- und Mittelbetriebe, die nicht über ausreichende
dinglich
e Sicherungsmöglichkeiten verfügen. Es soll damit deren Kapitalbedarfslücke beseitigt werden. Als förderungswürdig gelten insbesondere Wohnungsbau,
Gewerbe
,
Landwirtschaft
und Filmproduktion.
Neben direkten
Bürgschaften
der
öffentlichen Hand
gibt es auch
Bürgschaften
bestimmter
Kreditinstitute
(z. B.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
,
Deutsche Ausgleichsbank
) und
Kreditgarantiegemeinschaften
, bei denen
Bund
, Länder oder
Sondervermögen
(z. B.
ERP-Sondervermögen
)
Rückbürgschaft
en übernehmen.
Staatsbürgschaften sind i. d. R.
modifizierte
Ausfallbürgschaften
, bei denen nur ein bestimmter
Prozentsatz
des
Ausfall
s gedeckt ist. An
Kosten
entstehen neben der einmaligen
Bearbeitungsgebühr
eine
laufende
Bürgschaftsprovision, die im
Vergleich
zu den
Kosten
des
Aval
s der
Banken
geringer ist.
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