A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Starre Plankosten
Plankosten
, die weder vom tatsächlichen
Beschäftigungsgrad
noch von der tatsächlichen
Auftragszusammensetzung
beeinflußt werden. Meist wird die vom
Absatzplan
vorgesehene
Planbezugsgröße
zugrunde gelegt. Starre
Plankosten
stelle
n die
Grundlage
der starren
Plankostenrechnung
dar. Gegensatz:
flexible Plankosten
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Starre Normalkostenrechnung
Starre Plankostenrechnung
Weitere Begriffe :
Heterogenes Produkt
Rack-Jobber
Massenkündigung und -entlassung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum