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Starre Plankosten

Plankosten, die weder vom tatsächlichen Beschäftigungsgrad noch von der tatsächlichen Auftragszusammensetzung beeinflußt werden. Meist wird die vom Absatzplan vorgesehene Planbezugsgröße zugrunde gelegt. Starre Plankosten stellen die Grundlage der starren Plankostenrechnung dar. Gegensatz: flexible Plankosten.

 

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