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Steuerfahndung

Wo ist die Steuerfahndung angesiedelt?

In den meisten Bundesländer sind die Steuerfahnder den örtlichen Finanzämtern zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eigens Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eingerichtet. Auch in Niedersachsen gibt es diese Aufteilung. Die beiden Länder bündeln die Funktion als ermittelnde Behörde mit den Aufgaben einer Staatsanwaltschaft in Steuerstrafsachen.


Wie ist die Steuerfahndung personell ausgestattet?

Die Finanzverwaltung ist Sache der Länder. Sie entscheiden darüber, wie viele Finanzbeamte für die Steuerfahndung arbeiten. In Bayern waren nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft im Jahr 2006 rund 340 Steuerfahnder im Einsatz. Mehr als 760 Mio. Euro brachten ihre Prüfungen dem Fiskus ein. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen sollen 520 Beamte für die Steuerfahndung im Einsatz sein. Im Saarland arbeiten dagegen nur knapp 20 Mitarbeiter an der Aufdeckung von Steuerbetrug.

Bundesweit beziffert die Steuergewerkschaft die Zahl der Steuerfahnder auf 2600.


Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung?

Die Aufgaben der Steuerfahndung in Deutschland sind in der Abgabenordnung geregelt. Danach sind die Beamten für die "Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten" zuständig. Außerdem sollen die Fahnder ermitteln, in welchem Umfang
dem Fiskus Steuern wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit entgangen sind. Steuerhinterziehung gehört zu den Straftaten, mit denen sich die Beamten häufig beschäftigen müssen. Bei schweren Straftaten drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren.

Unter Ordnungswidrigkeiten fallen sogenannte "leichtfertige Steuerverkürzungen". Gemeint sind minderschwere Fälle von Steuerhinterziehung. Wer gegenüber den Behörden falsche Angaben macht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Steuerfahndung soll aber auch "unbekannte Steuerfälle" aufdecken. Dabei handelt es sich um sogenannte Vorfeldermittlungen. Die Fahnder können beispielsweise prüfen, ob Autohändler ihre Pkw-Verkäufe korrekt versteuert haben.


Was dürfen die Steuerfahnder?

Ermitteln die Steuerfahnder in einer Strafsache sind sie eine Art Steuerpolizei. Es gelten dann die Regeln der Strafprozessordnung: Die Beamten dürfen Beweismittel beschlagnahmen, Wohnungen und Büros durchsuchen und Verdächtige vorläufig festnehmen. Im Regelfall treten die Steuerfahnder auf richterlichen Beschluss in Aktion, bei Gefahr in Verzug muss kein Richter eingeschaltet werden. Wird eine Durchsuchung angesetzt, stehen die Beamten meistens am frühen Morgen vor der Tür (vorzugsweise zwischen 6 und 7 Uhr) – natürlich unangekündigt. Sie können Briefe, Notizen, Kontoauszüge, Bankunterlagen und weiteres Material des Verdächtigen durchsehen und gegebenenfalls beschlagnahmen, Leibesvisitationen durchführen.

Die Fahnder dürfen auch bei Personen, die mit dem Verdächtigen in Verbindung stehen, und bei Banken ermitteln. Die Kreditinstitute können sich in solchen Fällen nicht auf das Bankgeheimnis berufen.


Wann wird die Steuerfahndung tätig?

Ein Anfangsverdacht ist Voraussetzung für das Einschreiten der Fahnder. Solch ein Verdacht kann sich unter anderem durch eine Anzeige, eine Mitteilung des Finanzamt oder durch Informationen ausländischer Behörden ergeben.

 

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