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Parkkralle
Steuermessbetrag
Berechnungsgrundlage für die
Gewerbesteuer
und für die
Grundsteuer
, die vom zuständigen
Finanzamt
in einem besonderen Steuermessbetragsbescheid festgestellt wird. Der Steuermessbetrag ergibt sich aus dem
Produkt
von
Gewerbeertrag
x
Steuermesszahl
bzw.
Einheitswert
x Steuerermesszahl. Auf den Steuermessbetrag wird der
Hebesatz
der jeweiligen Gemeinde angewendet, um die
Gewerbesteuer
bzw.
Grundsteuer
zu berechnen.
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