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Steuermessbetrag

Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer, die vom zuständigen Finanzamt in einem besonderen Steuermessbetragsbescheid festgestellt wird. Der Steuermessbetrag ergibt sich aus dem Produkt von Gewerbeertrag x Steuermesszahl bzw. Einheitswert x Steuerermesszahl. Auf den Steuermessbetrag wird der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewendet, um die Gewerbesteuer bzw. Grundsteuer zu berechnen.

 

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