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Parkkralle

 

Steuerschuldner

natürliche oder juristische Person, die eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für einen Dritten abzuführen oder einzubehalten hat oder sonstige Steuerverpflichtungen erfüllen muss, z. B. Unternehmen bei der Umsatzsteuer.

Derjenige, der die Steuer zu zahlen hat oder einen Anspruch auf Zahlung (z.B. Rückerstattung) gegen das Finanzamt hat, § 43 AO. Steuerschuldner sind also diejenigen Steuerpflichtigen, die Geld an das Finanzamt zu zahlen haben oder von ihm bekommen. Wer Steuerschuldner ist, ist auch Steuerpflichtiger, wer Steuerpflichtiger ist, muß aber nicht Steuerschuldner sein.

 

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