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Steuerschuld

Betrag, der sich nach Anwendung des Steuersatzes auf die Steuerbemessungsgrundlage ergibt. Die Steuerschuld kann vom Steuerpflichtigen selbst zu berechnen sein ( Umsatzsteuer , Lohnsteuer ) oder durch Steuerbescheid von der Finanzbehörde festgesetzt werden. In besonderen Fällen, z.B. Scheidung, Betriebsübernahme, Gesamtrechtsnachfolge, können auch vermeintlich Unbeteiligte zu Steuerschuldnern werden. Insbesondere die steuerlichen Haftungsvorschriften sind hierbei zu beachten.

 

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