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Steuerschuld
Betrag
, der sich nach
Anwendung
des
Steuersatz
es auf die
Steuerbemessungsgrundlage
ergibt. Die Steuerschuld kann vom
Steuerpflichtige
n selbst zu berechnen sein (
Umsatzsteuer
,
Lohnsteuer
) oder durch
Steuerbescheid
von der
Finanzbehörde
festgesetzt werden. In besonderen Fällen,
z
.
B
.
Scheidung
, Betriebsübernahme,
Gesamtrechtsnachfolge
, können auch vermeintlich Unbeteiligte zu
Steuerschuldner
n werden. Insbesondere die
steuerlich
en Haftungsvorschriften sind hierbei zu beachten.
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