Betrag, auf den der Steuersatz anzuwenden ist, um die Steuer zu ermitteln. Die Bemessungsgrundlage ist die (Wert- oder Mengen-) Größe, die den Tatbestand, an den das jeweilige Gesetz die Steuerpflicht knüpft, quantifiziert. So ist z.B. die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer das zu versteuernde Einkommen.