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Sozialversicherung
ist eine gesetzliche Zwangsversicherung (für die nach Stand und Einkommen Versicherungspflichtigen). Sie dient der Leistungsgewährung im Falle von Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit, - Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter und Tod. Versicherungszweige sind - gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Mittel für die Gewährung von Leistungen werden durch die Beiträge der Versicherten und Zuschüsse des Bundes sowie die Arbeitgeberanteile aufgebracht. Die deutsche Sozialversicherung wurde von Bismarck geschaffen: Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1884, Invaliden- und Altersversicherung 1889; später folgten Angestelltenversicherung (1911) und Arbeitslosenversicherung (1927).
Mit einer Sozialversicherung werden die finanziellen Risiken bestimmter Lebenssituationen abgedeckt. Solche Lebenssituationen sind Krankheit, Berufsunfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Alter, Tod u.a. In der Regel besteht eine gesetzliche Pflicht zur Sozialversicherung, die nur in Ausnahmefällen erlischt. Das deutsche System der Sozialversicherung geht auf die Initiative des deutschen Reichskanzlers Otto Fürst Bismarck zurück. Ende des 19. Jahrhunderts wurden drei Säulen des Sozialversicherungssystems errichtet. Der 1881 öffentlich verkündeten Einführung eines Sozialversicherungssystems folgte 1883 die Schaffung der Krankenversicherung, 1884 der Unfallversicherung und 1889 der Invaliditäts- und Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sind bis heute die drei großen Sozialversicherungssysteme, die einen umfassenden Schutz der Bürger gegen Armut und Not bei Krankheit, Invalidität, Berufsunfall und Ausscheiden aus dem Arbeitsleben garantieren. Sie wurden 1927 erweitert um die Arbeitslosenversicherung und 1995 um die Pflege Versicherung. Auch diese beiden Versicherungen sind Zwangsversicherungen.
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