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Sozialversicherung

ist eine gesetzliche Zwangsversicherung (für die nach Stand und Einkommen Versicherungspflichtigen). Sie dient der Leistungsgewährung im Falle von Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit, - Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter und Tod. Versicherungszweige sind - gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Mittel für die Gewährung von Leistungen werden durch die Beiträge der Versicherten und Zuschüsse des Bundes sowie die Arbeitgeberanteile aufgebracht. Die deutsche Sozialversicherung wurde von Bismarck geschaffen: Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1884, Invaliden- und Altersversicherung 1889; später folgten Angestelltenversicherung (1911) und Arbeitslosenversicherung (1927).

Mit einer Sozialversicherung werden die finanziellen Risiken bestimmter Lebenssituationen abgedeckt. Solche Lebenssituationen sind Krankheit, Berufsunfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Alter
, Tod u.a. In der Regel besteht eine gesetzliche Pflicht zur Sozialversicherung, die nur in Ausnahmefällen erlischt. Das deutsche System der Sozialversicherung geht auf die Initiative des deutschen Reichskanzlers Otto Fürst Bismarck zurück. Ende des 19. Jahrhunderts wurden drei Säulen des Sozialversicherungssystems errichtet. Der 1881 öffentlich verkündeten Einführung eines Sozialversicherungssystems folgte 1883 die Schaffung der Krankenversicherung, 1884 der Unfallversicherung und 1889 der Invaliditäts- und Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sind bis heute die drei großen Sozialversicherungssysteme, die einen umfassenden Schutz der Bürger gegen Armut und Not bei Krankheit, Invalidität, Berufsunfall und Ausscheiden aus dem Arbeitsleben garantieren. Sie wurden 1927 erweitert um die Arbeitslosenversicherung und 1995 um die Pflege Versicherung. Auch diese beiden Versicherungen sind Zwangsversicherungen.

In der Gesundheitswirtschaft:

Die heutige deutsche Sozialversicherung basiert ursprünglich auf der ?Kaiserlichen Botschaft? Wilhelms des I. von 1881 sowie den Sozialgesetzen von Otto von Bismarck zur Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884) und Invaliden- und Alterssicherung (1889). Heute umfasst die Sozialversicherung in Deutschland folgende Bereiche:

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Krankenversicherung,

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Unfallversicherung,

?

Rentenversicherung (ursprünglich: Invalidenversicherung),

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Arbeitslosenversicherung,

?

Pflegeversicherung (seit 1995, die Pflegekassen sind organisatorisch der Krankenversicherung angegliedert).

Organisiert ist die Sozialversicherung nach dem Prinzip der Selbstverwaltung.

Die Leistungen der Sozialversicherung werden durch Beiträge finanziert, die in der Regel einkommensorientiert sind und von Versicherten und Arbeitgebern gezahlt werden. Der Leistungsanspruch besteht, ohne dass die Bedürftigkeit individuell geprüft werden muss, die Leistungen werden teilweise unabhängig von der Beitragshöhe gewährt. Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt nach dem Prinzip der Umlagefinanzierung, das heißt, dass die Einnahmen einer Zeitperiode zur Deckung der Ausgaben in dieser Periode herangezogen werden. Die in einzelnen Sozialversicherungszweigen bestehenden Vorschriften zur Rücklagenbildung sind im Laufe der Jahre immer weiter gesenkt worden.

Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Ausnahmen von dieser Verpflichtung zur Versicherung bestehen jedoch in der Krankenversicherung, wo eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze besteht.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Zusammen mit der Sozialhilfe eine der wichtigen Bereiche der staatlichen sozialen Sicherung.

Pflichtversicherung für Arbeiterinnen und Angestellten. Sie umfasst die Kranken-, die Renten-. die Pflege-, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. Sozialwissenschaften - Die Wissenschaften, welche sich mit dem Menschen und der menschlichen Gesellschaft befassen.

In der Gesundheitswirtschaft: social insurance

Die Sozialversicherung in ihrer heutigen Form geht auf die ?Kaiserliche Botschaft? von 1881 und die Bismarck?schen Sozialgesetze zur Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884) und zur Invaliden- und Alterssicherung (1889) zurück. Im Laufe der Zeit wurden weitere Risiken einbezogen und neue Zweige der Sozialversicherung, die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung geschaffen.

Zeitgleich wurden immer weitere Kreise der Bevölkerung gesetzlich in den Versicherungsschutz einbezogen. Für die Sozialversicherung sind folgende Merkmale kennzeichnend: Die Leistungen werden durch Beiträge, in der Regel von Versicherten und Arbeitgebern, finanziert. Der Anspruch auf Leistungen besteht ohne individuelle Bedürftigkeitsprüfung. Die Versicherungspflicht besteht per Gesetz (Versicherungszwang). Die Sozialversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.

 

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