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Swapgeschäft (Währungs-)
Variante
eines
Pensionsgeschäft
s, dessen Gegenstand
Devisen
darstellen (Devisenaustauschgeschäft).
Swap
- und
Pensionsgeschäfte
stelle
n
rechtlich
die Koppelung zweier entgegengerichteter Kaufgeschäfte mit unterschiedlichen
Erfüllungstermin
en dar. Es handelt sich entweder um ein
Reportgeschäft
(
Kassa
-
Kauf
unter gleichzeitigem
Termin
-
Verkauf
) oder um ein
Deportgeschäft
(
Kassa
-
Verkauf
unter gleichzeitigem
Termin
-
Kauf
).
Swapgeschäfte
dienen der
Kurssicherung
solcher grenzüberschreitender Finanzgeschäfte, die einen zweimaligen Valutatransfer erfordern: der Kapitalimporteur erhält Fremdvaluta, investiert in eigener
Währung
und muß in Fremdvaluta tilgen; der Kapitalexporteur erwirbt Fremdvaluta und erhält (nach Beendigung der
Investition
) Fremdvaluta.
Die ?
Kosten
? der
Kurssicherung
ergeben sich aus dem
Swap-Satz
, der je nach
Richtung
der Kapitalbewegung vom
Kosten
- bzw. Ertragszinsfuß abzusetzen ist.
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