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Swapgeschäft (Währungs-)

Variante eines Pensionsgeschäfts, dessen Gegenstand Devisen darstellen (Devisenaustauschgeschäft). Swap- und Pensionsgeschäfte stellen rechtlich die Koppelung zweier entgegengerichteter Kaufgeschäfte mit unterschiedlichen Erfüllungsterminen dar. Es handelt sich entweder um ein Reportgeschäft (Kassa-Kauf unter gleichzeitigem Termin-Verkauf) oder um ein Deportgeschäft (Kassa-Verkauf unter gleichzeitigem Termin-Kauf). Swapgeschäfte dienen der Kurssicherung solcher grenzüberschreitender Finanzgeschäfte, die einen zweimaligen Valutatransfer erfordern: der Kapitalimporteur erhält Fremdvaluta, investiert in eigener Währung und muß in Fremdvaluta tilgen; der Kapitalexporteur erwirbt Fremdvaluta und erhält (nach Beendigung der Investition) Fremdvaluta.
Die ?Kosten? der Kurssicherung ergeben sich aus dem Swap-Satz, der je nach Richtung der Kapitalbewegung vom Kosten- bzw. Ertragszinsfuß abzusetzen ist.

 

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