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Tageswertprinzip
Grundsatz
der
bilanziell
en
Bewertung
der
Vermögensteil
e zu den am
Bilanzstichtag
geltenden
Börsen
- oder
Marktpreis
en. Das Tageswertprinzip kommt nur zur
Anwendung
, wenn es nicht gegen das
Niederstwertprinzip
verstößt; d.h. wenn der
Börsen
- oder
Marktpreis
bzw. der
beizulegende Wert
unter den
Anschaffungskosten
oder
Herstellungskosten
(evtl. um
planmäßige Abschreibung
en vermindert) liegt.
Tageswert
e über den
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
bleiben unberücksichtigt und führen zu
stillen Reserven
.
Nach dem Tageswertprinzip sind die
Vermögensgegenstände
mit dem
Wert
anzusetzen, der ihnen am Bewertungsstichtag zukommt. Der
Tageswert
wird auch als
Marktwert
oder
Zeitwert
bezeichnet.
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Tageswert bzw. Tagespreis
Täglich fälliges Geld
Weitere Begriffe :
Risikostrukturausgleich (RSA)
Net Loss
Monomorpher sozialer Einfluß
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