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Y
Z
Valuta-Klausel
(
Devisen
-, Währungs- bzw.
Wertsicherungsklausel
) dient zur
Sicherung
gegen
Währungsverfall
. Ist sie Vertragsbestandteil, so können beide
Vertragspartei
en oder lediglich eine
von ihnen
zur
Begleichung
künftiger
Zahlungen
(
z
.
B
.
Zins
-, Tilgungs-,
Dividendenzahlung
en) in ausländischen
Währungseinheit
en verpflichtet werden. So wird
z
.
B
. eine
Forderung
gegen
Währungsverfall
abgesichert, indem sie nicht in DM, sondern unter Bezugnahme auf ausländische
Währung
,
z
.
B
. US-$, ausgedruckt wird. Die
Wertsicherungsklausel
bedarf
i. d.
R
. der ausdrücklichen
Genehmigung
durch die
Deutsche Bundesbank
.
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