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Valuta-Klausel

(Devisen-, Währungs- bzw. Wertsicherungsklausel) dient zur Sicherung gegen Währungsverfall. Ist sie Vertragsbestandteil, so können beide Vertragsparteien oder lediglich eine von ihnen zur Begleichung künftiger Zahlungen (z. B. Zins-, Tilgungs-, Dividendenzahlungen) in ausländischen Währungseinheiten verpflichtet werden. So wird z. B. eine Forderung gegen Währungsverfall abgesichert, indem sie nicht in DM, sondern unter Bezugnahme auf ausländische Währung, z. B. US-$, ausgedruckt wird. Die Wertsicherungsklausel bedarf i. d. R. der ausdrücklichen Genehmigung durch die Deutsche Bundesbank.

 

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