Die Verbraucherorganisationen sind neben staatlichen Institutionen die wesentlichen Träger der Verbraucherpolitik. Die Verbraucherorganisationen unterscheidet man in Selbst- und Fremdorganisationen (vgl. Biervert/Monse/Rock, 1984, S. 221.). Selbstorganisationen sind Zusammenschlüsse von Verbrauchern, die ihre Interessen selbst artikulieren und mittels gemeinsamer Aktivitäten durchzusetzen versuchen. Fremdorganisationen entstehen dagegen nicht durch den direkten Einfluss und unter direkter Kontrolle der Verbraucher; ihre Gründung geht auf Initiativen des Staates oder von Verbänden zurück. Das Verbraucherinteresse wird dabei durch Dritte vertreten.
Wichtige Selbstorganisationen sind z.B. Verbrauchervereine, Mietvereine und Automobilclubs sowie der nur auf begrenzte Zeit angelegte Verbraucherstreik bzw. Verbraucherboykott. Als Fremdorganisationen sind besonders die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AgV), die Verbraucherzentralen, die Stiftung Warentest, die Stiftung Verbraucherinstitut, die der Fortbildung von Funktionären der Verbraucherpolitik dient, sowie Beiräte (z.B. der Verbraucherbeirat beim Bundesminister für Wirtschaft) und wissenschaftliche Verbraucherinstitute zu nennen.