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Verbundene Kosten
1.
Verbundene
Kosten
oder auch Verbundkosten sind Synonyme für
Gemeinkosten
.
2.
Verbundene
Kosten
sind
Kosten
von
Kuppelprodukte
n, die aufgrund der technischen Eigenart der
Kuppelproduktion
nicht
verursachungsgerecht
zugeordnet werden können.
Bei der
Kuppelproduktion
entstehen die
Kuppelprodukte
gemeinsam und somit zwangsläufig auch die
verbundene
n
Kosten
.
Um diese Schwierigkeit zu überwinden siehe unter
Kalkulation
bei verbundener Produktion
Verbundene
Kosten
(engl.
joint costs
) werden auch
echte Gemeinkosten
genannt.
Es handelt sich um
Kosten
, die für mehrere
Bezugsobjekt
e gemeinsam auftreten und zwar der Höhe nach unabhängig von ihrer Anzahl. Sie entfallen nur dann, wenn alle
Objekt
e wegfallen.
Z
.
B
. sind die
Kosten
einer
Auftragsabwicklung
abtrennbare Kosten
dieses
Auftrag
s und damit des
Kunden
, sie sind aber
verbundene
Kosten
der einzelnen gelieferten
Artikel
.
Im
Kostenrechnungssystem
?Das Rechnen mit
relative Einzelkosten
und
Deckungsbeiträgen
? werden sie als ?
Echte Gemeinkosten
? bezeichnet.
Eine Zuordnung von Teilen der
verbundene
n
Kosten
zu einzelnen
Objekt
en ist nur nach dem "
Tragfähigkeitsprinzip
" möglich und nur dann eindeutig und frei von Willkür, wenn die
Deckungsbeiträge
aller
Objekt
e gerade zur
Deckung
der
verbundene
n
Kosten
ausreichen.
Bezeichnung für die
Kosten
von
Kuppelprodukte
n, deren Besonderheit sich aus der technischen Eigenart der
verbundene
n
Produktion
ergibt. Da alle
Kuppelprodukte
gemeinsam entstehen, fallen die meisten
Kosten
für
Kuppelprodukte
zwangsläufig gemeinsam an. Die
Kosten
der einzelnen
Kuppelprodukte
sind durch die technische Eigenart der
Kuppelproduktion
miteinander verbunden und somit dem einzelnen
Kuppelprodukt
nicht
verursachungsgerecht
zurechenbar
;
Kalkulation bei verbundener Produktion
.
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