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Amtlicher Markt
Bezeichnet ein
Marktsegment
der deutschen
Wertpapierbörse
n. Für die
Zulassung
von
Wertpapiere
n zum
Handel
am
amtlichen
Markt
gelten strenge Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Die
Kursfeststellung
wird durch vereidigte
Kursmakler
durchgeführt,
Umsätze
und
Kurse
werden
amtlich
veröffentlicht.
Amtlicher Handel
Der unter
amtlicher
Aufsicht
stehende Teil der
Wertpapierbörse
(
Börse
); die
Wertpapierbörse
im engeren Sinne. Die
Aufsicht
obliegt nach § 1
Absatz
2 des
Börsengesetz
es der jeweiligen Landesregierung, die dazu einen
Staatskommissar
bestellt, der über die Einhaltung von
Börsengesetz
und
Börsenordnung
wacht. Die
Kursfeststellung
auf dem A. die sogenannte
amtliche Notierung
erfolgt durch von der zuständigen Landesregierung bestellte
Kursmakler
(
Börsenkurs
).
Wertpapiere
, die zum
Handel
auf dem A. (
amtlicher Handel
) vorgesehen sind, müssen ein
Zulassungsverfahren
durchlaufen (
Börsenhandel, Zulassung zum
). Der A. umfaßt den größten Teil des
Börsenhandel
s in
Wertpapiere
n. Daneben werden
Börsengeschäfte
in
Wertpapiere
n auch auf den Freiverkehrsmärkten (
Geregelter
Freiverkehrsmarkt
, Telefonmarkt) durchgeführt.
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