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Amtlicher Markt

Bezeichnet ein Marktsegment der deutschen Wertpapierbörsen. Für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel am amtlichen Markt gelten strenge Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Die Kursfeststellung wird durch vereidigte Kursmakler durchgeführt, Umsätze und Kurse werden amtlich veröffentlicht.

Amtlicher Handel

Der unter amtlicher Aufsicht stehende Teil der Wertpapierbörse (Börse); die Wertpapierbörse im engeren Sinne. Die Aufsicht obliegt nach § 1 Absatz 2 des Börsengesetzes der jeweiligen Landesregierung, die dazu einen Staatskommissar bestellt, der über die Einhaltung von Börsengesetz und Börsenordnung wacht. Die Kursfeststellung auf dem A. die sogenannte amtliche Notierung erfolgt durch von der zuständigen Landesregierung bestellte Kursmakler (Börsenkurs). Wertpapiere, die zum Handel auf dem A. (amtlicher Handel) vorgesehen sind, müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen (Börsenhandel, Zulassung zum). Der A. umfaßt den größten Teil des Börsenhandels in Wertpapieren. Daneben werden Börsengeschäfte in Wertpapieren auch auf den Freiverkehrsmärkten (Geregelter Freiverkehrsmarkt, Telefonmarkt) durchgeführt.

 

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