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Außerbilanzielle Geschäfte
Bankgeschäfte
, die nicht oder nur unvollständig aus der
Bankbilanz
erkennbar sind. Im Rahmen der
Regulierung
erfolgt eine Unterteilung in traditionelle und
innovative
außerbilanzielle
Geschäfte
(AbG’s). Typischerweise begründen die traditionellen AbG’s eine
Eventualverbindlichkeit
oder sonstige
Verbindlichkeit
und sind unter dem Bilanzstrich gesondert auszuweisen.
Innovative
AbG’s umfassen
Derivate
und
Swaps
. Hierbei handelt es sich um
schwebende Geschäfte
, die daher nicht bilanzierungsfähig sind.
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