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Beanspruchungsprinzip
Einem
Bezugsobjekt
werden
Kosten
für diejenigen
Produktionsfaktoren
zugerechnet, die es in
Anspruch
genommen hat. Hierbei werden auch (beschäftigungs-)
fixe Kosten
(-bestandteile) zugerechnet, für die ein
funktional
es Verhältnis zwischen
Kosten
-
zurechnung
(zur
Kostenkategorie
Nutzkosten
) und dem
Bezugsobjekt
besteht. Das Beanspruchungsprinzip ist das grundlegende
Kostenzurechnungsprinzip
in der
Prozeßkostenrechnung
.
Die
Prozeßkostenrechnung
unterstellt, wie die
Grenzplankostenrechnung
beim Verursachungs- prinzip, einen
proportional
en Zusammenhang zwischen
Beschäftigung
(gemessen durch
Kostentreiber
) und den nach dem Beanspruchungsprinzip
zurechenbar
en
Kosten
(leistungsmengeninduzierte
Kosten
). Das Beanspruchungsprinzip kann damit als Erweiterung des
Verursachungsprinzip
s angesehen werden.
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