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Beanspruchungsprinzip

Einem Bezugsobjekt werden Kosten für diejenigen Produktionsfaktoren zugerechnet, die es in Anspruch genommen hat. Hierbei werden auch (beschäftigungs-) fixe Kosten (-bestandteile) zugerechnet, für die ein funktionales Verhältnis zwischen Kosten- zurechnung (zur Kostenkategorie Nutzkosten) und dem Bezugsobjekt besteht. Das Beanspruchungsprinzip ist das grundlegende Kostenzurechnungsprinzip in der Prozeßkostenrechnung.

Die Prozeßkostenrechnung unterstellt, wie die Grenzplankostenrechnung beim Verursachungs- prinzip, einen proportionalen Zusammenhang zwischen Beschäftigung (gemessen durch Kostentreiber) und den nach dem Beanspruchungsprinzip zurechenbaren Kosten (leistungsmengeninduzierte Kosten). Das Beanspruchungsprinzip kann damit als Erweiterung des Verursachungsprinzips angesehen werden.

 

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