Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Beanspruchungsprinzip

Einem Bezugsobjekt werden Kosten für diejenigen Produktionsfaktoren zugerechnet, die es in Anspruch genommen hat. Hierbei werden auch (beschäftigungs-) fixe Kosten (-bestandteile) zugerechnet, für die ein funktionales Verhältnis zwischen Kosten- zurechnung (zur Kostenkategorie Nutzkosten) und dem Bezugsobjekt besteht. Das Beanspruchungsprinzip ist das grundlegende Kostenzurechnungsprinzip in der Prozeßkostenrechnung.

Die Prozeßkostenrechnung unterstellt, wie die Grenzplankostenrechnung beim Verursachungs- prinzip, einen proportionalen Zusammenhang zwischen Beschäftigung (gemessen durch Kostentreiber) und den nach dem Beanspruchungsprinzip zurechenbaren Kosten (leistungsmengeninduzierte Kosten). Das Beanspruchungsprinzip kann damit als Erweiterung des Verursachungsprinzips angesehen werden.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Beamter / Beamtin
Beanstandungsquote

 

 
     
           
Weitere Begriffe : EMZ Betriebsarten Kapitalmarkt, vollkommener
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum