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Kostenzurechnungsprinzip

Die Kostenrechnungsprinzipien geben an, wie die Kosten den Kostenstellen und/ oder den Kostenträgern zuzuordnen sind. Sie stellen auf Zusammenhänge zwischen Kostenanf all und Bezugsobjekte ab, die sie möglichst wirklichkeitsgenau erklären und abbilden wollen. Sie liegen vor im Durchschnittsprinzip, Identitätsprinzip, Kosteneinwirkungsprinzip, Kostenverursachungsprinzip, Tragfähigkeitsprinzip.

 

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