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Beteiligungsklausel

Eine rechtlich verbindliche («harte») Patronatserklärung, in der eine Muttergesellschaft gegenüber den Darlehensgebern erklärt, die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft für die Dauer des Darlehens unverändert zu erhalten oder andernfalls den Kreditgebern eine genehme Sicherheit zu stellen.

 

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