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Bezugsrechtshandel

Handel von Bezugsrechten, der sich in Deutschland an den Börsen über den gesamten Zeitraum der Bezugsfrist (bis auf die beiden letzten Tage) erstreckt ( Bezugsrechtsabschlag, Kapitalerhöhung).

Während einer bestimmten Frist, der Bezugsrechtsfrist, sind Bezugsrechte an der Börse handelbar. Das heißt, bis zur Ausgabe der neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung sind die Bezugsrechte selbst ein fungibles (börsentaugliches) Wertpapier (Fungibilität).

 

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