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Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis gibt die Anzahl der
alten Aktien
an, die ein
Aktionär
für den
Erwerb
einer
jungen
Aktie
besitz
en muss. Das Bezugsverhältnis berechnet sich aus dem Quotienten des bisherigen
Grundkapitals
zum Erhöhungskapital. Der
Kauf
weiterer
junger Aktien
setzt den
Ankauf
zusätzlicher
Bezugsrechte
voraus
.
siehe
Bezugsrecht
Das Bezugsverhältnis gibt die
Relation
zwischen der Anzahl der
alten Aktien
und der Anzahl der darauf bei der
Kapitalerhöhung
zu beziehenden
jungen Aktien
an. Ein hohes (niedriges) Bezugsverhältnis läßt eine
Aussage
über einen niedrigen (hohen)
Kapitalbedarf
der
Aktiengesellschaft
zu. Auch bei der
Ausgabe
von
Wandelschuldverschreibung
en wird ein Bezugsverhältnis festgesetzt.
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