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Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis gibt die Anzahl der alten Aktien an, die ein Aktionär für den Erwerb einer jungen Aktie besitzen muss. Das Bezugsverhältnis berechnet sich aus dem Quotienten des bisherigen Grundkapitals zum Erhöhungskapital. Der Kauf weiterer junger Aktien setzt den Ankauf zusätzlicher Bezugsrechte voraus.

siehe Bezugsrecht

Das Bezugsverhältnis gibt die Relation zwischen der Anzahl der alten Aktien und der Anzahl der darauf bei der Kapitalerhöhung zu beziehenden jungen Aktien an. Ein hohes (niedriges) Bezugsverhältnis läßt eine Aussage über einen niedrigen (hohen) Kapitalbedarf der Aktiengesellschaft zu. Auch bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen wird ein Bezugsverhältnis festgesetzt.

 

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