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Bruttogehalt
das im
Arbeitsvertrag
vereinbarte
tariflich
e oder übertarifliche
Arbeitsentgelt
eines
Angestellten
. Nach Abzug der vom
Arbeitnehmer
zu zahlenden
Steuern
(
Lohnsteuer
, evtl.
Kirchensteuer
) und der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge (vgl.
gesetzliche Sozialleistung
en) ergibt sich das
Nettogehalt
. Für den
Arbeitgeber
bildet das Bruttogehalt eine Nettogröße, da es nur einen
Bestandteil
der gesamten
Personalkosten
darstellt.
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Weitere Begriffe :
Vorgangsknotennetzplan
Mismanagement
Zinsanpassungsklausel
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