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Bruttogehalt

das im Arbeitsvertrag vereinbarte tarifliche oder übertarifliche Arbeitsentgelt eines Angestellten. Nach Abzug der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern (Lohnsteuer, evtl. Kirchensteuer) und der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge (vgl. gesetzliche Sozialleistungen) ergibt sich das Nettogehalt. Für den Arbeitgeber bildet das Bruttogehalt eine Nettogröße, da es nur einen Bestandteil der gesamten Personalkosten darstellt.

 

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