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Personalkosten
Personalkosten sind alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern (= Arbeiter und Angestellte) entstehen.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört nicht dazu.
Die Personalkosten, bestehend aus Löhnen und Gehältern, lassen sich wie folgt aufteilen:
Problem:
(1) Für die Weiterverrechnung der Personalkosten in der Kostenstellen und Kostenträgerrechnung muß in der Kostenartenrechnung eine Aufteilung in Einzelkosten und Gemeinkosten vorgenommen werden.
(2) Löhne können sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten darstellen. Die Einzelkostenlöhne sind variabel. Eine Aufteilung der Gemeinkosten in variable und fixe Bestandteile läßt sich erst in der Kostenstellenrechnung vornehmen.
(3) In Ausnahmefällen kann ein Teil der Gehälter Einzelkostencharakter haben.
(4) Die Erfassung der Personalkosten erfolgt in der Lohnbuchhaltung mit Hilfe verschiedener Belege wie Gehaltslisten, Zeitlohnscheinen, Akkordschein en, Zusatzlohnscheinen, Prämienunterlagen, Stempelkarten.
(5) Die in der Lohnbuchhaltung erfaßten Kosten können ohne Schwierigkeiten in die Kostenrechnung übernommen werden. Problematisch ist jedoch die zeitliche Verteilung der Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagslöhne und -gehälter. So fallen Urlaubslöhne überwiegend im Sommer an. Belastete man allein die Ferienmonate mit Urlaubslöhnen, erhielte man in diesen Monaten ein extrem schlechtes Betriebsergebnis.
Daher verteilt man die Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagslöhne und -gehälter gleichmäßig auf die Monate, in denen der Betrieb Leistungen erstellt (Abgrenzung).
Beispiel:
Zusätzlich zu den Personalkosten sind die Personalnebenkosten zu beachten; sie setzten sich zusammen aus Sozialkosten und sonstigen Personalkosten.
alle Kosten, die der Einsatz von Arbeitnehmern verursacht. Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört nicht zu den Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten schwankt sehr stark in den verschiedenen Branchen und Betrieben.
Die Personalkosten ermittelt man durch Multiplikation des Verzehrs an Personalleistungen (Mengengerüst der Personalkosten) mit seinem Wert (Wertgerüst der Personalkosten) und Addition der Personalnebenkosten. Innerbetriebliche Komponenten der Personalkosten sind die freiwilligen Sozialleistungen und die über den Tariflohn hinaus gezahlten Löhne und Gehälter. Außerbetriebliche Komponenten der Personalkosten: die Tarifbezüge (Tarifvertrag) plus gesetzliche Sozialleistungen plus gesetzliche Soziallohnrate. Addiert man zu den Personalkosten eine eventuelle Gewinnbeteiligung, so erhält man den Personalaufwand. Die durchschnittlichen Personalkosten je Kopf erhält man durch Division der Personalkosten durch die mittlere Belegschaftszahl, den durchschnittlichen Verdienst je Kopf durch die Division von Löhnen + Gehältern durch die mittlere Belegschaftszahl. Unter Struktur der Personalkosten versteht man die Aufgliederung in Fertigungslöhne, Hilfslöhne, Gehälter, gesetzlichen Sozialaufwand und freiwilligen Sozialaufwand. Personalkostenplanung, Proprotionalisierung der Personalkosten, Ergebnisbeteiligung, Gewinnbeteiligung, Sozialkosten, Zusatzlohn, fixer Monatslohn, Akkordlohn
P. sind die Gesamtheit der durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehenden Kosten. Hierzu gehören neben den Löhnen und Gehältern auch gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen (oft als Personalnebenkosten bezeichnet). Im Gegensatz zu Löhnen und Gehältern ist die Kosteneigenschaft von Sozialaufwandsarten nicht eindeutig, weil der Kostencharakter bestimmter Sozialaufwendungen nur aus der Kenntnis der besonderen betriebsindividuellen Verhältnisse geschlossen werden kann. Sozialaufwendungen können daher nach dem Grad ihrer Kosteneigenschaft gegliedert werden:
Soziale Leistungen mit eindeutigem Kostencharakter: Sozialleistungen, welche die Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Beiträgen an die Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) oder wegen tarifvertraglicher Regelungen (z. B. Treueprämie, Trennungsgelder usw.) zu zahlen haben;
Sozialleistungen mit bedingtem Kostencharakter: Aufwendungen, deren Kosteneigenschaften sich aus dem Leistungszusammenhang ergeben (z. B. Fortbildungskurse, Studienbeihilfen, Wohnungshilfen usw.);
Aufwendungen ohne Kostencharakter (z. B. Werksfürsorge, Leistungen auf kulturellem Gebiet wie Theater, Konzert etc.).
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