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Gewinnbeteiligung

Erfolgsbeteiligung
Form der Erfolgsbeteiligung, bei der die Mitarbeiter über den Tariflohn hinaus Teile des Gewinns vergütet erhalten. Grundlage für eine solche Gewinnbeteiligung kann nicht die Kostenrechnung sein, z.B. über bestimmte Kennzahlen von Verbrauchsabweichungen, da der Gewinn in hohem Maße auch erlösbedingt ist. Eine Abhängigkeit der Gewinnbeteiligung von kostenrechnerischen Kriterien führte in der Praxis häufig zu einer Beeinträchtigung des Betriebsklimas, da z.B. oft versucht wurde, Kostenabweichungen (Abweichungen) auf andere Kostenstellen umzubuchen oder zu Lasten anderer Kostenstellen den Kostenanfall zu verringern.


Siehe auch: betriebliche Gewinnbeteiligung

(engl. profit sharing) Gewinnbeteiligung nennt sich derjenige Anteil am Unternehmensgewinn, der auf den jeweiligen Gesellschafter oder Kapitalgeber entfällt. Fremdkapital ist i. d. R. nicht mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Je nach Rechtsform
und Satzung erfolgt die Gewinnbeteiligung nach Köpfen, nach dem Kapitalbetrag (z. B. Anzahl und Art der Kapitalanteile) oder in anderer Form. Bei Aktiengesellschaften können die Aktiengattungen (Aktie) mit unterschiedlicher Gewinnbeteiligung ausgestattet sein. Die Vorzugsaktien können mit einer Vorabdividende oder Überdividende (Dividende) versehen sein. Bei der Vorabdividende wird zunächst ein bestimmter Gewinnbetrag für die Vorzugsaktionäre reserviert. Der verbleibende Gewinn wird zu gleichen Anteilen auf die Stamm und Vorzugsaktien verteilt. Bei der Überdividende übersteigt die Dividende auf Vorzugsaktien die Dividende auf Stammaktien jeweils um einen

festen Betrag.

1. die Dividende des Aktionärs. 2. die Tantieme von leitenden Angestellten. Sie gilt als Lohnforderung. 3. Die Ergebnis- oder Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer. Sie kann vom Produktionsergebnis, vom Umsatz, von Kosteneinsparungen, vom ausgeschütteten Gewinn oder dem Gewinn einer anderen Rechnungsstufe errechnet werden. Sie ist Beteiligung am Ergebnis, während Belegschaftsaktien eine Kapitalbeteiligung darstellen.

Lohnformen Erfolgsbeteiligung

 

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