Bei der Bilanzgewinnbeteiligung kann entweder der Unternehmungsgewinn oder der BetriebsgewinnBasis für die Gewinnbeteiligung sein, wobei noch bestimmte Positionen in Abzug gebracht werden können.
Bei der Ausschüttungsgewinnbeteiligung ist der an die Kapitaleignerausgeschüttete Gewinn die Orientierungsgröße für die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer. Dabei wird noch zwischen der Dividendensummenbeteiligung und der Dividendensatzbeteiligung unterschieden. Bei der Dividendensummenbeteiligung erhalten die Arbeitnehmer denselben Betrag oder einen Teilbetrag der an die Aktionäre auszuschüttenden Dividendensumme. Bei der Dividendensatzbeteiligung erhalten die Arbeitnehmer einen bestimmten Prozentsatz zu ihrem Arbeitsentgelt, der an den Dividendensatz gekoppelt ist; der Dividendensatz kann dabei ganz oder teilweise übernommen werden. Bei der Substanzgewinnbeteiligung wird der Vermögenszuwachs der Unternehmung als Bemessungsgrundlage der Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer herangezogen. Es wird also letztlich der Teil des Gewinnes als Verteilungsgrundlage gewählt, der in der Unternehmung wieder investiert wird.