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Kalkulatorischer Unternehmerlohn
In der Kostenrechnung versteht man unter dem kalkulatorischen Unternehmerlohn alle die Leistungen, die der Unternehmer oder dessen Familienangehörige erbringen, die in keinem Vertragsverhältnis zum Betrieb stehen. Dieser Begriff wird unter kalkulatorische Kosten näher erklärt.
Der kalkulatorischer Unternehmerlohn (k. U.) gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Im Gegensatz zum angestellten Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG erhalten die Eigentümer-Unternehmer in Personengesellschaften kein Gehalt.
Ihre Entnahmen werden aus steuerrechtlichen Gründen auf das Privatkonto gebucht. Für die Vergleichbarkeit der Kostenrechnungen ist es erforderlich, auch in Personengesellschaften ein kalkulatorisches Entgelt für die dispositive Arbeit (dispositiver Faktor, Produktionsfaktoren) anzusetzen. Neben dem Eigentümer-Unternehmer können auch mitarbeitende Familienangehörige dafür in Frage kommen.
Problem:
(1) Die Festlegung der Höhe des k. U. kann im Einzelfall schwierig und problematisch sein. In der Literatur wird gern, "nicht immer als Kuriosum erkennbar" (L. Haberstock), die sogenannte Seifenformel zitiert, die bei der Kalkulation öffentlicher Aufträge von der Seifen- und Waschmittelindustrie ab 1940 zur Berechnung des k. U. verwendet wurde:
ein Unternehmer
k. U. = 18 ? Wurzel aus Umsatz
zwei Unternehmer
k. U. = 1,5 ? ( 18 ? Wurzel aus Umsatz )
drei Unternehmer
k. U. = 2,0 ? ( 18 ? Wurzel aus Umsatz )
vier Unternehmer
k. U. = 2,4 ? ( 18 ? Wurzel aus Umsatz )
(2) Die "Seifenformel" führt im Regelfall nicht zu vernünftigen Ergebnissen. Bei Umsätzen von unter 50 Mio DM ist der k. U. meist zu niedrig (bei einem Jahresumsatz von 1 Mio DM ergibt sich ein jährlicher k. U. von 18 000 DM), bei Umsätzen von über 70 Mio DM möglicherweise zu hoch.
(3) Der einzige praktisch bedeutsame Vorteil dieser Formeln zur Ermittlung des k. U. liegt darin, daß sie gelegentlich von staatlichen Auftraggebern als Abrechnungsgrundlage im Rahmen der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) anerkannt werden.
Hinweis:
Besser als die schematische Anwendung dieser Formel ist die Orientierung an vergleichbaren Gehältern.
Dazu kann man zwei Fragen stellen:
? Was hätte der Unternehmer an anderer Stelle verdienen können, wie hoch sind seine Opportunitätskosten?
? Was hätte die Unternehmung ausgeben müssen, wenn anstelle des Eigentümer-Unternehmers ein bezahlter Angestellter eingestellt worden wäre, wie hoch sind ihre Minderauszahlungen?
In beiden Fällen orientiert man sich am durchschnittlichen Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Position in einem vergleichbaren Betrieb gleicher oder ähnlicher Branche.
Äquivalent für die unternehmerische Tätigkeit, für welches weder Ausgaben noch Aufwand entstehen. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften stellt der Jahresgewinn das Entgelt sowohl für den Einsatz des Eigenkapitals als auch für die Tätigkeit des Unternehmers dar. Ebenso aber wie die Eigenkapitalzinsen auf das betriebsnotwendige Kapital in Form der kalkulatorischen Zinsen als Kosten verrechnet werden, muß auch das Entgelt für die Arbeitsleistung der Betriebsführung als Kostenfaktor in die Selbstkosten eingerechnet werden, wenn diese nicht zu niedrig sein sollen. Maßstab für die Höhe des Unternehmerlohnes ist das Gehalt eines leitenden Angestellten, das für eine gleichartige Tätigkeit gezahlt werden würde. Bei Kapitalgesellschaften tritt das Problem des kalkulatorischen Unternehmerlohnes nicht auf, da hier die leitenden Personen Organe der Kapitalgesellschaft und Gehaltsempfänger sind.
Der kalkulatorischer Unternehmerlohn (k. U.) gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Im Gegensatz zum angestellten Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG erhalten die Eigentümer-Unternehmer in Personengesellschaften kein Gehalt.
Ihre Entnahmen werden aus steuerrechtlichen Gründen auf das Privatkonto gebucht. Für die Vergleichbarkeit der Kostenrechnungen ist es erforderlich, auch in Personengesellschaften ein kalkulatorisches Entgelt für die dispositive Arbeit (dispositiver Faktor, Produktionsfaktoren) anzusetzen. Neben dem Eigentümer-Unternehmer können auch mitarbeitende Familienangehörige dafür in Frage kommen.
Problem:
(1) Die Festlegung der Höhe des k. U. kann im Einzelfall schwierig und problematisch sein. In der Literatur wird gern, "nicht immer als Kuriosum erkennbar" (L. Haberstock), die sogenannte Seifenformel zitiert, die bei der Kalkulation öffentlicher Aufträge von der Seifen- und Waschmittelindustrie ab 1940 zur Berechnung des k. U. verwendet wurde:
ein Unternehmer
k. U. = 18 ? Wurzel aus Umsatz
zwei Unternehmer
k. U. = 1,5 ? ( 18 ? Wurzel aus Umsatz )
drei Unternehmer
k. U. = 2,0 ? ( 18 ? Wurzel aus Umsatz )
vier Unternehmer
k. U. = 2,4 ? ( 18 ? Wurzel aus Umsatz )
(2) Die "Seifenformel" führt im Regelfall nicht zu vernünftigen Ergebnissen. Bei Umsätzen von unter 50 Mio DM ist der k. U. meist zu niedrig (bei einem Jahresumsatz von 1 Mio DM ergibt sich ein jährlicher k. U. von 18 000 DM), bei Umsätzen von über 70 Mio DM möglicherweise zu hoch.
(3) Der einzige praktisch bedeutsame Vorteil dieser Formeln zur Ermittlung des k. U. liegt darin, daß sie gelegentlich von staatlichen Auftraggebern als Abrechnungsgrundlage im Rahmen der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) anerkannt werden.
Hinweis:
Besser als die schematische Anwendung dieser Formel ist die Orientierung an vergleichbaren Gehältern.
Dazu kann man zwei Fragen stellen:
? Was hätte der Unternehmer an anderer Stelle verdienen können, wie hoch sind seine Opportunitätskosten?
? Was hätte die Unternehmung ausgeben müssen, wenn anstelle des Eigentümer-Unternehmers ein bezahlter Angestellter eingestellt worden wäre, wie hoch sind ihre Minderauszahlungen?
In beiden Fällen orientiert man sich am durchschnittlichen Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Position in einem vergleichbaren Betrieb gleicher oder ähnlicher Branche.
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