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Einzelunternehmung

Wird von einer einzelnen Person betrieben und rechtlich vertreten. Dem Einzelunternehmer obliegt allein die Geschäftsführung und damit die Leitung des Unternehmens, die Führungskapazität ist naturgemäß beschränkt. Er trägt das gesamte geschäftliche Risiko und haftet unbeschränkt, d.h. auch mit seinem Privatvermögen, für die Schulden der Gesellschaft. Da außer ihm keine weiteren Gesellschafter (Eigenkapitalgeber) existieren, sind auch die Möglichkeiten finanzielle Mittel zu beschaffen bei der Einzelunternehmung deutlich begrenzt. Für die Zuführung von Eigenkapital kommt neben der (in beliebiger Höhe zu tätigenden) Einlage des Unternehmens vor allem die Einbehaltung von Gewinnen (Selbstfinanzierung) in Betracht. Die Möglichkeiten zur Aufnahme von Fremdkapital hängen ab vom Umfang der Kreditsicherheiten, die der Inhaber aus seiner Privatsphäre heraus zu gewähren in der Lage ist. Die Einzelunternehmung eignet sich vor allem für Geschäfte mit einem überschaubaren Kapitalbedarf. Sie ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine Unternehmen.


Der Einzelunternehmer ist Alleininhaber der Unternehmung
. Als Firma ist der Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname Pflicht. Eintragung in das Handelsregister ist Pflicht (Ausnahme bei Minderkaufmann). Betriebswirtschaftliche Bedeutung:

1. Eigentümer haftet mit seinem gesamten, also auch privaten Vermögen.

2. Eigentümer trägt das alleinige Risiko. Als Gegenleistung steht ihm der alleinige Gewinnanspruch zu.

3. Alleinige Geschäftsführung.

4. Die Eigenkapitalbasis als Determinante für den Kreditspielraum ist durch das Privatvermögen des Eigentümers begrenzt.

5. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer.

Die Einzelunternehmung ist eine Unternehmungsform, bei der der Einzelunternehmer gleichzeitig alleiniger Unternehmungsleiter und einziger Eigenkapitalgeber ist; er haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, dafür steht ihm auch der gesamte Gewinn der Unternehmung zu. Die Struktur und die Entwicklung der Einzelunternehmung werden durch die Persönlichkeit des Unternehmers stark geprägt. Damit sind Vorteile, wie die schnelle Entscheidungsmöglichkeit und hohe Anpassungsfähigkeit, verbunden, aber auch Nachteile, wie die geringe Selbstfinanzierungsmöglichkeit und die oft fehlende Kreditfähigkeit, zu sehen. Einzelunternehmungen sind oft kleine Unternehmungen, wo neben dem Inhaber auch die Familienangehörigen mitarbeiten, ansonsten aber nur wenige Arbeitskräfte beschäftigt werden. Die Zahl der Einzelunternehmungen ist sehr groß. Man findet sie hauptsächlich im Handel und im Handwerk und selten in der Industrie. Es gibt rund 1,5 Millionen Einzelunternehmungen einschließlich der Angehörigen der freien Berufe.

Synonym auch Einzelkaufmann. Eine natürliche Person ist Alleininhabereines selbständig operierenden Wirtschaftssubjektes (Firma). In denGrenzen der Rechtsordnung, namentlich des Betriebsverfassungsgesetzes, sind die Kompetenzen des Inhabers der E. prinzipiell nicht limitiert. Er haftet für alle Verbindlichkeiten mit seinem gesamten geschäftlichen und privaten » Vermögen. Die Grenzen der Finanzierungsmöglichkeiten einer E. werden durch dieVerhältnisse und Kreditmöglichkeiten des Alleininhabers gezogen. Es besteht die Möglichkeit der Eingehung einer stillen Gesellschaft. Die E. ist die ideale Form für Unternehmen mit geringerem Kapitalbedarf und einfacherer Führungs und Verantwortungsstruktur. Wenn dieAlleinkompetenz in der Folgegeneration erhalten bleiben soll, hegt rechtzeitige Vorsorge in erbrechtlicherHinsicht auch bezüglich Abfindungnahe.

 

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