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Ersatzzeiten
sind in der Rentenversicherung Zeiten ohne Beitragsleistung, die für die Wartezeit und bei der Rentenberechnung angerechnet werden. Es kommen beispielsweise in Frage: Wehrdienst, Kriegsgefangenschaft, Internierung, Verschleppung, Aussiedlung usw. Siehe auch Ausfallzeiten.
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