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Festwertbewertung
Festwertbewertung ist ein vereinfachtes Bewertungsverfahren nach 240
Abs
. 3
HGB
.
Festwert
bedeutet: Bei der Aufstellung des
Inventar
s und der
Bilanz
können über mehrere Jahre hinweg
Vermögensgegenstände
mit einer gleich bleibenden Menge und einem gleich bleibenden
Wert
angesetzt werden. Dies vereinfacht die Bewertungstätigkeit natürlich beträchtlich. Nut einem
Festwert
konnen
Vermögensgegenstände
des
Sachanlagevermögen
s sowie Roh-.
Hilfs- und Betriebsstoffe
unter zwei Voraussetzungen angesetzt werden. Erstens: Der
Gesamtwert
der mit einem
Festwert
angesetzten
Vermögensgegenstände
ist für das
Unternehmen
von nachrangiger Bedeutung: zu- dem werden sie regelmäßig ersetzt. Zweitens: Der
Bestand
unterliegt nur geringen
Veränderungen
in seiner Größe, seinem
Wert
und seiner
Zusammensetzung
. Beispiel:
Bewertung
von
Werkzeug
.
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