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Geschäftsbesorgung

ist die selbständige Tätigkeit rechtlichen oder wirtschaftlichen Inhalts im Interesse eines anderen. Für sie finden die Bestimmungen des Auftrags Anwendung (Ausnahme: die Möglichkeit jederzeitiger Kündigung). Der zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienstvertrag oder Werkvertrag. Beispiele: Rechtsberatung, +Treuhänder, Kontoführung, Bauträger.

 

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Weitere Begriffe : Relative Einzelkostenrechnung Zweifelhafte (dubiose) Forderungen Höchstwertprinzip
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