A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Geschäftsbesorgung
ist die
selbständig
e Tätigkeit
rechtlich
en oder
wirtschaftlich
en
Inhalt
s im
Interesse
eines anderen. Für sie finden die Bestimmungen des
Auftrag
s
Anwendung
(Ausnahme: die Möglichkeit jederzeitiger
Kündigung
). Der zugrundeliegende
Geschäftsbesorgungsvertrag
ist ein
Dienstvertrag
oder
Werkvertrag
. Beispiele: Rechtsberatung, +Treuhänder, Kontoführung,
Bauträger
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Geschäftsbericht, Prüfung des
Geschäftsbesorgungsvertrag
Weitere Begriffe :
Relative Einzelkostenrechnung
Zweifelhafte (dubiose) Forderungen
Höchstwertprinzip
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum