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Geschäftsbesorgungsvertrag

Dieser Vertrag ist auf eine entgeltliche wirtschaftliche Tätigkeit im Interesse des Auftraggebers gerichtet. Dazu gehören z.B. Bankverträge, Speditionsverträge, Baubetreuungsverträge, Beratungsverträge, Betriebsführungs- und Geschäftsführungsverträge. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit dem besonderen Teil des Schuldrechts. Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie (Vertragsrecht).

 

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