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Z
Geschäftsbesorgungsvertrag
Dieser
Vertrag
ist auf eine
entgeltlich
e
wirtschaftlich
e Tätigkeit im
Interesse
des
Auftraggeber
s gerichtet. Dazu gehören
z
.
B
. Bankverträge, Speditionsverträge, Baubetreuungsverträge, Beratungsverträge, Betriebsführungs- und Geschäftsführungsverträge.
Rechtsgrundlage
ist das
Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) mit dem besonderen Teil des
Schuldrecht
s. Es gilt der
Grundsatz
der
Privatautonomie
(
Vertragsrecht
).
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