A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Gewinnanteilschein
(dividend
coupon
, dividend
warrant
)
Aktienurkunde
n und
Genußscheinen
ist der sog.
Bogen
beigefügt, der 10
bis
20 fortlaufend numerierte Gewinnanteilscheine (
Kupon
s,
Coupons
) enthält. Sie sind eine
Form
der
Anteilsschein
e und heißen bei
Aktien
Dividendenschein
e. Gewinnanteilscheine
verbrief
en den
Anspruch
auf die
Auszahlung
des jeweils durch die
Hauptversammlung
festgestellten
Reingewinn
s nach Maßgabe der Beteiligungshöhe. Sie dienen auch zur Erhebung
junger Aktien
oder einer zusätzlichen
Ausschüttung
(
Bonus
). Im Regelfall verjährt der Auszahlungsanspruch auf einen
fällig
gewordenen Gewinnanteilschein nach vier Jahren.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gewinnanalyse
Gewinnaufschlag
Weitere Begriffe :
Doppelbesteuerungsabkommen
Reisezahlungsmittel
Betriebsübersicht/Hauptabschlussübersicht
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum