nach Hermann Heinrich Gossen (1810-1858) benannte Regeln über den Zusammenhang zwischen individuellem Nutzen, Grenznutzen und Nachfrageverhalten. Erstes Gossen-sches Gesetz: Der Grenznutzen eines Gutes nimmt mit zunehmender konsumierter Menge dieses Gutes ab. Zweites Gossensches Gesetz: Ein Haushalt hat seine maximal mögliche Bedürfnisbefriedigung, d. h. sein Nutzenoptimum erreicht, wenn der jeweilige Grenznutzen bei allen konsumierten Gütern gleich ist.