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Gossensche Gesetze
nach
Hermann
Heinrich Gossen (1810-1858) benannte
Regeln
über den Zusammenhang zwischen individuellem
Nutzen
,
Grenznutzen
und
Nachfrageverhalten
. Erstes Gossen-sches
Gesetz
: Der
Grenznutzen
eines Gutes nimmt mit zunehmender konsumierter Menge dieses Gutes ab. Zweites Gossensches
Gesetz
: Ein
Haushalt
hat seine maximal mögliche
Bedürfnisbefriedigung
, d. h. sein Nutzenoptimum erreicht, wenn der jeweilige
Grenznutzen
bei allen konsumierten
Gütern
gleich ist.
In der
Wirtschaftssoziologie
:
Grenznutzen
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Weitere Begriffe :
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