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Istbesteuerung
Besteuerungsverfahren
im
Umsatzsteuerrecht
.
Die
Steuer
wird nach
vereinnahmten Entgelt
en und nicht nach vereinbarten
Entgelt
en berechnet, d.h., der
Unternehmer
hat die
Umsatzsteuer
erst zu zahlen, wenn er das
Geld
von seinen
Kunden
bzw. Mandanten erhalten hat. Das
Verfahren
ist laut § 20
Abs
. 1
Umsatzsteuergesetz
zulässig, wenn der
Gesamtumsatz
im Vorjahr nicht mehr als 125.000 ?
betrag
en hat, oder wenn der
Unternehmer
nicht
buchführungspflichtig
ist, oder soweit er
Umsätze
aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines
freien
Berufs ausführt.
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