Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Junta del Acuerdo de Cartagena (JUNAC)

Andenpakt1
Kabotage1Cabotage (spanisch: Cabo)
Ursprünglich ein Begriff des Seerechts, wonach Staaten das Recht haben, ihre Küstenschiffahrt den Schiffen unter eigener Flagge vorzubehalten. Dabei bezeichnet die Große Kabotage den Schiffahrtsverkehr zwischen den Häfen des gleichen Staates, die Kleine Kabotage den Schiffahrtsverkehr des gleichen Staates und des gleichen Meeres und die Fluß-Kabotage die Schiffahrt zwischen den Binnenhäfen eines Staates. Der Begriff ist heute auch im internationalen Luftverkehr gebräuchlich. Hier beinhaltet er das Recht eines Staates, die Beförderung von Passagieren und Fracht innerhalb des eigenen Staatsgebietes Flugzeugen vorzubehalten, die unter dem eigenen Hoheitszeichen registriert sind. Im Güterverkehr gewährt eine Kabotagegenehmigung ihrem Inhaber den freien Zugang zum Güterkraftverkehr innerhalb anderer EU-Mitgliedstaaten (Europäische Union (EU)) zu den dort geltenden Bedingungen. Eine vollständige Liberalisierung wird angestrebt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Junktimgeschäft
Juristische Person

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Paritätskalkulation Alimentationsprinzip Dynamische Stückkosten
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum