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Kammern
Unternehmensverbände
Kammer
n sind berufsständische
Organisationen
, die auf gesetzlicher
Grundlage
gebildet sind. Es sind Zwangsverbände, so daß eine Pflichtmitgliedschaft besteht.
Kammer
n sind juristisch regelmäßig
Körperschaften des öffentlichen Rechts
;
funktional
sind es
Interesse
n vertretende Selbstverwaltungskörperschaften.
Industrie und Handelskammern
sind
Unternehmensverbände
der
gewerblich
en
Wirtschaft
, während
Handwerkskammern
die
selbständige
n
Handwerker
und die
Inhaber
handwerksähnlicher
Betriebe
des Kammerbezirks vertreten. Landwirtschaftskammern schließlich sind berufsständische
Organisationen
der
Landwirtschaft
, die teilweise auch zur
Erfüllung
öffentlicher Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung herangezogen werden.
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