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Kammern

Unternehmensverbände

K. sind berufsständische Organisationen, die auf gesetzlicher Grundlage gebildet sind. Es sind Zwangsverbände, so daß eine Pflichtmitgliedschaft besteht. K. sind juristisch regelmäßig Körperschaften des öffentlichen Rechts; funktional sind es Interessen vertretende Selbstverwaltungskörperschaften. Industrie und Handelskammern sind Unternehmensverbände der gewerblichen Wirtschaft, während Handwerkskammern die selbständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Kammerbezirks vertreten. Landwirtschaftskammern schließlich sind berufsständische Organisationen der Landwirtschaft, die teilweise auch zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung herangezogen werden.

 

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