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Kammern
Unternehmensverbände
K. sind berufsständische
Organisationen
, die auf gesetzlicher
Grundlage
gebildet sind. Es sind Zwangsverbände, so daß eine Pflichtmitgliedschaft besteht. K. sind juristisch regelmäßig
Körperschaften des öffentlichen Rechts
;
funktional
sind es
Interesse
n vertretende Selbstverwaltungskörperschaften.
Industrie
und
Handelskammer
n sind
Unternehmensverbände
der
gewerblich
en
Wirtschaft
, während
Handwerkskammern
die
selbständig
en
Handwerker
und die
Inhaber
handwerksähnlicher
Betriebe
des Kammerbezirks vertreten. Landwirtschaftskammern schließlich sind berufsständische
Organisationen
der
Landwirtschaft
, die teilweise auch zur
Erfüllung
öffentlicher
Aufgabe
n der Landwirtschaftsverwaltung herangezogen werden.
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Total Quality Management
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