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Körperschaften des öffentlichen Rechts

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind juristische Personen. Sie sind Verwaltungseinheiten, die mit Hoheitsgewalt ausgestattet sind, um Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen zu können. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind z. B. Gemeinden, Universitäten oder Industrie- und Handelskammern.

 

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