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Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle umfasst sämtliche Maßnahmen eines Unternehmens, die es dem Finanzmanagement ermöglichen, die Einhaltung der gewünschten Finanzpolitik zu überwachen. In materieller Hinsicht benötigt die Finanzkontrolle Informationen aus den verschiedenen Unternehmensteilplänen, die als Planungsvorstufe die Datengrundlage für die Erstellung von Finanzplänen liefern. Die eigentliche Aufgabe der Finanzkontrolle besteht in dem Erkennen eines Handlungsbedarfs. Hierfür wird in regelmäßigen Abständen eine Abweichungsanalyse zwischen den in den Finanzplänen vorgegebenen Soll- und den tatsächlichen Ist-Daten durchgeführt. In zeitlicher Hinsicht folgt die Finanzkontrolle der Finanzplanung und kann zu Finanzdispositionen führen.

(Finanzierungskontrolle) umfaßt alle Maßnahmen, die auf die Überwachung der Einhaltung der Finanzpolitik ausgerichtet sind. Materielle Grundlage bietet die laufende Überwachung der verschiedenen Teilpläne. Bei festgestellten Abweichungen bieten die Informationen der Finanzkontrolle über einen Rückkopplungsprozeß eine wesentliche Grundlage für Analysen hinsichtlich möglicher Konsequenzen, die daraus für die Unternehmung entstehen könnten (z
. B. Unterdeckung).

Die Finanzkontrolle umfaßt alle Maßnahmen und Methoden, die auf die Überwachung der Einhaltung der Finanzpolitik ausgerichtet sind. Als Instrumente der Finanzkontrolle kommen der Finanzplan, die Cash-flowRechnung und die Working-capital-Rechnung in Frage. Die Methode besteht in Soll-Ist-Vergleichen. Die dabei ermittelten Abweichungen dienen als Grundlage für Analysen und Entscheidungen sowie zur laufenden Überarbeitung der Finanzpläne.

 

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