sind der Bundesminister für Wirtschaft, das Bundeskartellamt und die nach Landesrecht zuständigen Landesbehörden. Sie üben die ihnen durch das GWB übertragenen Aufgaben und Befugnisse aus. Im wesentlichen sind dies Entgegennahme von Kartellanmeldungen, Genehmigung und Verbot bzw. Ahndung von Kartellen, Führung des Kartellregisters.