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Kombinierter Verkehr
Die Kombination verschiedener Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, Wasser) innerhalb einer Transportkette wird als kombinierter Verkehr bezeichnet. Dabei werden unterschieden: Kombinierter Containerverkehr, Huckepackverkehr, Roll-on/Roll-off- Verkehr (Ro/Ro-Verkehr) und Lash- Verkehr.
• Beim kombinierten Containerverkehr werden Container nacheinander von unterschiedlichen Verkehrsmitteln befördert.
• Beim Huckepackverkehr werden Straßen- und Schienentransport in der Weise miteinander verbunden, dass Sammel- und Verteilverkehre im Nahbereich mit dem LKW vorgenommen werden, während der Ferntransport zwischen Versandund Zielregion auf der Schiene erfolgt. Der Transport eines kompletten LKW auf einem Eisenbahnwaggon wird als rollende Landstraße bezeichnet. Fährt der Fahrer im Liegewagen mit, spricht man von begleitetem kombinierten Verkehr, ansonsten von unbegleitetem kombinierten Verkehr. Um ein günstiges Verhältnis zwischen Nutzlast und Gesamtgewicht zu erzielen, werden häufig jedoch nur Sattelanhänger oder Wechselbehälter verladen.
• Beim Ro/Ro-Verkehr werden LKWs einen Teil der zurückzulegenden Gesamtstrecke auf einem Binnen- oder Seeschiff befördert (schwimmende Landstraße).
• Lash-Verkehre stellen schließlich eine Verbindung von Binnen- und Seeschiffverkehr dar. Dabei nehmen Seeschiffe in der Binnenschifffahrt verwendete schwimmende Leichter auf. Mit Hilfe des kombinierten Verkehrs können die Vorteile verschiedener Verkehrsträger miteinander verbunden werden. Da die Gesamttransportzeit aufgrund der notwendigen Umschlagsvorgänge und der damit verbundenen Warte- und Abfertigungszeiten in der Regel länger ist als bei ausschließlichem Einsatz eines Verkehrsträgers, ist der kombinierte Verkehr nur auf langen Distanzen sinnvoll.
K. ist die Beförderung verkehrsmittelneutraler genormter Ladeeinheiten als Verkehrsobjekte in mehrgliedrigen integrierten Transportketten. Die ökonomische Bedeutung des K. beruht darauf, daß bei ihm arbeitsintensive Güterentleerungen und befüllungen der Transport und Lagerungsgefäße bei Übergängen zwischen den Transportkettengliedern durch automatisiertes und teilweise selbsttätiges Umsetzen von Ladeeinheiten ersetzt werden. Die Ladeeinheit als verbindendes Element der zur Güterüberführung von Abgangszu Bestimmungsorten erforderlichen Verkehrsprozesses im K. prägt seine unterschiedlichen Arten. Grund legend ist die Einteilung in den K. mit unselbständigen Ladeeinheiten, bei dem für alle Transporte und Umladungen Trägerfahrzeuge und Umschlagsgeräte erforderlich sind und den K. mit selbständigen Ladeeinheiten, der mindestens teilweise auf Hilfsmittel verzichten kann, da seine Ladeeinheiten Fahrzeuge sind. Zur ersten Gruppe gehören im wesentlichen der PalettenVerkehr, der ContainerVerkehr und der Wechsel aufbautenVerkehr, zur zweiten der HuckepackVerkehr, der Rollon/ RolloffVerkehr und der BargeVerkehr. Während der Paletten und der ContainerVerkehr in zwischen über nahezu alle Verkehrsmittel abgewickelt werden kann, ist der WechselaufbautenVerkehr beschränkt auf den Transport der Behälter mit Straßen und Schienenfahrzeugen. Entsprechenden Beschränkungen unterworfen sind auch der Huckepackverkehr, bei dem Straßen auf Schienenfahrzeugen, der Rollon/RolloffVerkehr, bei dem Straßen und Schienenfahrzeuge auf Schiffen und der BargeVerkehr, bei dem Binnenschiffseinheiten ohne eigenen Antrieb (= Leichter) auf seegängigen Trägerschiffen im Hauptlauf von Transportketten transportiert werden, während sie den Vor und den Nachlauf im Schubverband selbstschwimmend zurücklegen.
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