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Kontoform
Eine
Gewinn
und Verlustrech nung (
GuV
) läßt sich entweder in K. oder in
Staffelform
aufstellen. In K. enthält die
Rechnung
auf der Unken Seite die
Aufwendungen
, auf der
rechte
n die
Erträge
. Ein
Reingewinn
wird auf der linken Seite, ein Rein
verlust
auf der
rechte
n Seite ausge wiesen. § 157
AktG
1965 schreibt für die aktienrechtliche
GuV
die Verwen dung der
Staffelform
vor. Die4.
Richtlinie
der
Europäischen Gemeinschaft
über den Jahresab
schluß
von
Gesellschaft
en bestimm ter
Rechtsform
en sieht wahlweise auch für die
Bilanz
anstelle der K. die
Staffelform
vor (Art. »10). (Glie derung der
GuV
)
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