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Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahme

Qualitätsmanagementphase Bewertung. Die Anforderung besagt, dass jeder Fehler Korrekturmaßnahmen auslösen muss, die sicherstellen, dass der gleiche Fehler nicht weitere Male auftritt. Schon beim Erkennen potenzieller Fehler müssen Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen werden. Sehr häufig geben Kundenzufriedenheitsmessungen gute Informationen über fehlerhafte Leistungen oder potenzielle Fehlerquellen. Freigabetests stellen weitere Informationen zur Verfügung. Wichtig ist die strikte Trennung von Korrekturmaßnahmen (bereits eingetretene Fehler) und Vorbeugungsmaßnahmen (noch nicht eingetretene Fehler). Fehler, die nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beseitigen sind, müssen nicht unbedingt korrigiert werden (Risikoabschätzung).

 

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