Kostenträgergemeinkosten können den produzierten Leistungen nicht ver-
ursachungsgerecht (direkt), sondern nur mittels mehr oder weniger will-
kürlicher Schlüsselung zugerechnet werden (Gemeinkosten, Gemeinko-
stenschlüsselung). Die Schlüsselung erfolgt mit Hilfe von Kalkulations-
sätzen (=Verrechnungssätze oder Zuschlagssätze).