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Kostenträgergemeinkosten

Kostenträgergemeinkosten können den produzierten Leistungen nicht ver-
ursachungsgerecht (direkt), sondern nur mittels mehr oder weniger will-
kürlicher Schlüsselung zugerechnet werden (Gemeinkosten, Gemeinko-
stenschlüsselung). Die Schlüsselung erfolgt mit Hilfe von Kalkulations-
sätzen (=Verrechnungssätze oder Zuschlagssätze).

Die Teilkostenrechnung verzichtet auf die Zurechnung fixer Kostenträger-
gemeinkosten; sie beschränkt sich auf die Zurechnung variabler Kosten-
trägergemeinkosten.

Beispiel:
Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen, Gehälter
und Sozialkosten, Energie- und Reinigungskosten, Steuern, Gebühren
und Beiträge.

Gegensatz:
Kostenträgereinzelkosten

Siehe auch: Gemeinkosten

 

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