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Kostenträgerverfahren

Das Kostenträgerverfahren dient der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen zwischen den Kostenstellen.

Bei Anwendung dieses Verfahrens werden die innerbetriebliche Leistungen als Kostenträger behandelt und über Ausgliederungskostenstellen, welche die primären Kostenarten der innerbetrieblichen Leistungen (- Einzelkosten und Gemeinkosten) aufnehmen, erfaßt ünd als sekundäre Kostenarten den empfangenden Kostenstellen belastet. Das Verfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigenherstellung und Fremdbezug oder eine Aktivierung innerbetrieblicher Leistungen (z.B. Großreparaturen) erfolgen soll.


dient der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen zwischen den Kostenstellen. Bei Anwendung dieses Verfahrens werden die innerbetrieblichen Leistung
en als Kostenträger behandelt und über Ausgliederungskostenstellen, welche die primären Kostenarten der innerbetrieblichen Leistungen (Einzel-und Gemeinkosten) aufnehmen, erfaßt ünd als sekundäre Kostenarten den empfangenden Kostenstellen belastet. Das Verfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigenherstellung und Fremdbezug oder eine Aktivierung innerbetrieblicher Leistungen (z.B. ,Großreparaturen) erfolgen soll.
Beim Kostenträgerverfahren werden innerbetriebliche Leistungen wie
Absatzleistungen behandelt und als selbständige Kostenträger abge-
rechnet.

Mit Hilfe einer differenzierten Zuschlagskalkulation rechnet man den in-
nerbetrieblichen Leistungen nach den direkten Kosten die Gemeinkosten
zu. Die Kosten der innerbetrieblichen Leistungen, die in der gleichen Pe-
riode verbraucht werden, belastet man sofort den leistungsverbrauchen-
den Stellen.

Beispiel:
Das Kostenträgerverfahren kommt in erster Linie bei größeren Innenauf-
trägen (Großreparaturen, Eigenbau von großen Maschinen, Herstellung
wertvoller Werkzeuge) zum Zuge.

Hinweis:
Bei zu aktivierenden innerbetrieblichen Leistungen (Maschinen, Werk-
zeuge) verbucht man die Kosten zunächst auf besondere Kostenträger-
konten und überträgt sie danach auf Bestandskonten.

 

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