Träger im Sinne von Betreiber und meist auch Besitzer eines oder mehrerer Krankenhäuser. Krankenhausträger können juristische oder natürliche Personen sein. Dabei wird in Deutschland traditionell zwischen öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern unterschieden. Bei den öffentlichen Krankenhausträgern unterscheidet man wieder zwischen kommunalen Trägern, den Ländern als den Trägern der Universitätskliniken und dem Bund als Träger der Bundeswehrkrankenhäuser. Weitere öffentliche Krankenhausträger sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die die berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhäuser tragen.